In Neuanlagen dürfen die Verbraucher (= die Klemmen) bei der Messung des Isolationswiderstandes mit 500 V DC noch nicht angeschlossen sein, da dort nach VDE 0100- 600:2008-06 Kapitel 61.3.3 „Isolationswiderstand einer elektrischen Anlage“ die Prüfspannung
- zwischen Neutralleiter (N) und allen drei Außenleitern (L1, L2, L3) und
- zwischen den Außenleitern (L1, L2, L3) und
- dem Schutzleiter (PE) und zwischen Neutralleiter (N) und dem Schutzleiter (PE) angelegt wird.
In bestehenden Anlagen ist es ausreichend ohne Abklemmen der Verbraucher eine Isolationsprüfung zwischen den Außenleitern (L1, L2, L3) und dem Schutzleiter (PE) durchzuführen.
Nullleiter (N) und Schutzleiter (PE) dürfen dabei keine elektrische Verbindung haben. Bei dieser Isolationsmessung ist das Öffnen der Neutralleiter-Trennklemme im Verteiler nur bei abgeschalteter Netzspannung zulässig! Vor Wiederinbetriebnahme auf ordnungsgemäße N-Leiter-Verbindungen achten!